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Elektromobilität

För­de­run­gen für Elek­tro­mo­bi­li­tät

Eigentlich wäre die Steuer­befreiung für neue Elektro­autos Anfang 2026 aus­gelaufen. Nun ist sie um fünf Jahre ver­längert worden. Damit profi­tieren auch ab 2026 neu zu­gelassene Elektro­fahr­zeuge von einer bis zu zehn­jährigen Steuer­be­freiung. Die Bundes­regierung will so den Auto­mobil­stand­ort Deutsch­land stärken. Wer die An­schaffung eines Elektro­autos plant, kann von ver­schiedenen För­derungen profi­tieren und diese auch kombinieren.

Mehrere Parkplätze in einer Tiefgarage mit Ladestationen und grüner Markierung für Elektroautos.

Betriebliches Mobilitäts­management - Breitenförderung für Organisationen und Unternehmen

Unter dem Förderprogramm „Betriebliches Mobilitäts­manage­ment (BMM)“ der Initiative „mobil gewinnt“ werden stan­dardisierte Mobi­litäts­maß­nahmen in kleinen und mittel­stän­dischen Betrieben unter­stützt. Das Förder­programm „Betrieb­liches Mo­bilitäts­management“ ist Teil einer Initia­tive des Bundes­ministe­riums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) und dessen Bundes­amt für Logistik und Mobilität (BALM).

Ziel des Förderprogrammes ist es, mehr Lade­infra­struk­tur dort ent­stehen zu lassen, wo Fahr­zeuge tat­sächlich stehen – am Arbeits­platz. Damit soll der Um­stieg auf E-Mobi­lität im betrieb­lichen All­tag erleich­tert werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unter­nehmen und Orga­nisationen, die Höhe des Zu­schusses richtet sich nach der Größe des jeweili­gen Antrag­stellers. Der maximale Zu­schuss beträgt 60.000 Euro pro Vor­haben.

Details zur Förderung:

  • Errichtung von Lade­punkten für Elektro­fahrzeuge (AC- und DC-Lader) auf Betriebs­park­plätzen oder in Mit­arbeiter­garagen.
  • Installation von Lade­infra­struktur für E-Pedelecs oder E-Roller, z. B. mit wetter­geschützten Stell­plätzen und Zugangs­kontrolle.
  • Beschaffung von Elektro­fahr­zeugen, etwa E-Dienst­wagen, Pool­fahrzeuge oder Liefer­fahrzeuge.
  • Anbindung an Energie­management­systeme oder Last­manage­ment-Soft­ware zur intelli­genten Steue­rung des Lade­betriebs.
  • Fahrradabstellanlagen, (Lasten-)Pedelecs, digi­tale Mobilitäts­platt­formen oder Fahr­gemein­schafts-Apps.


KfW-Kredit – Klimaschutz­offensive für Unternehmen

Mit dem Kredit 293 werden klima­freundliche Akti­vitäten, wie Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen, geför­dert:

  • Herstellung klima­freundlicher Techno­logien
  • Klimafreundliche Produktions­ver­fahren in energie­intensiven Indus­trien
  • Energieversorgung
  • Integrierte Mobilitäts­vorhaben


Der E-Auto-Booster - das Förder­programm mit sozialer Staffelung

Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Pro­gramm zur Förderung von Elektro­autos zu ent­wickeln, um mehr Privat­personen den Um­stieg auf klima­neutrale Mobi­lität zu ermög­lichen. Heraus­gekommen ist ein Förder­pro­gramm mit sozialer Staffe­lung, das gezielt Haus­halte mit kleinem und mitt­lerem Ein­kommen unter­stützen soll.

Die Basis­förderung beträgt 3.000 Euro für rein batterie­elek­trische Fahr­zeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride. Für bis zu zwei Kin­der kann die Basis­för­derung um je 500 Euro er­höht werden, also maxi­mal um 1.000 Euro. Eine Zusatz­prämie er­halten Haus­halte, die we­niger als 80.000 Euro im Jahr zur Ver­fügung haben: plus 1.000 Euro gibt es bei unter 60.000 Euro zu ver­steuern­dem Haus­halts­ein­kommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu ver­steuern­dem Haus­halts­ein­kommen/Jahr.

Darüber hinaus gilt eine Ober­grenze für das jähr­liche Haus­halts­ein­kommen. Es können nur Haus­halte die För­derung er­halten, deren Haus­halts­ein­kom­men unter 80.000 Euro im Jahr liegt. Die Ein­kommens­grenze ver­schiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kin­dern damit bei maxi­mal 90.000 Euro zu ver­steuern­dem Haus­halts­jahres­ein­kommen.

Eine Antragsstellung ist vor­aus­sicht­lich im Laufe des Monats Mai 2026 mög­lich. Förder­fähig sind Fahr­zeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zu­ge­las­sen wer­den. Die För­derung kann rück­wir­kend be­an­tragt wer­den. Ent­scheidend ist dabei das Datum der Neu­zulassung.

Eine Frau steht vor einem Haus neben einem ladenden Elektroauto, zwei Kinder spielen mit einem Ball auf dem Rasen.
Soziale Staffelung des E-Auto-Boosters
Haus­halt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind
unter 18 Jahren
Haushalt mit zwei u. mehr Kindern unter 18 Jahren
Zu versteuerndes Haus­halts­jahreseinkommenvollelektrische FahrzeugePlug-In-Hybridevollelektrische FahrzeugePlug-In-Hybridevollelektrische FahrzeugePlug-In-Hybride
85.001 € bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig4.000 €2.500 €
80.001 € bis 85.000 €nicht förderfähignicht förderfähig3.500 €2.000 €4.000 €2.500 €
60.001 € bis 80.000 €3.000 €1.500 €3.500 €2.000 €4.000 €2.500 €
45.001 € bis 60.000 €4.000 €2.500 €4.500 €3.000 €5.000 €3.500 €
bis 45.000 €5.000 €3.500 €5.500 €4.000 €6.000 €4.500 €

Quelle: BMUKN


Weitere Fördermöglichkeiten

Ersparnis bei der KFZ-Steuer

Eigentlich wäre die Steuer­befreiung für neue Elektro­autos Anfang 2026 aus­gelaufen. Nun gilt: Wer sein Elektro­auto bis zum 31.12.2030 neu zulässt, muss keine Kfz-Steuer zahlen. Die Steuer­befrei­ung gilt nur nur für reine E-Autos und ist bis Ende 2035 befristet. Für Plug-in-Hybride gilt diese Steuer­befreiung nicht.

Förderung von E-Dienstwagen

Arbeitnehmer u­nd Arbeitnehmerinnen, die ihren Dienst­wagen auch privat nutzen, ver­steuern diesen Vorteil bis­lang pau­schal mit einen Prozent von dessen Brutto-Listen­preis als Steuer auf den daraus resul­tierenden geld­werten Vor­teil. Für reine Elektro­autos gilt ein noch­mals ver­günstigter Steuer­satz von 0,25 %. Der ver­günstigte Steuer­satz gilt für alle E-Autos, die nach dem Brutto­listen­preis höchstens 100.000 € kosten.

Regionale Förderungen

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektro­mobilität mit eigenen Pro­dukten. Ein Bei­spiel hierfür ist das Förder­programm „Wirtschafts­nahe Elektro­mobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württem­berg gibt es Unter­stüt­zung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahr­zeuge, Lade­infrastruktur und Beratungs­leistungen förder­fähig. Im Pro­gramm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungs­konzepte für Elektro­mobilität, Lade­infra­struktur, Netz­anschlüsse, Elektro­fahrzeuge oder Lasten­fahrräder geför­dert.

Ein Schwerpunkt des Pro­gramms „progres.nrw – Emissions­arme Mobi­lität“ ist in diesem Jahr der Auf­bau von Lade­infra­struktur an Mehr­familien­häusern. Ab sofort können wieder Förder­anträge für Lade­punkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-West­falen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Ver­fügung, damit die Antriebs­wende Fahrt auf­nimmt.

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